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Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen gemäß §55 ArbStättV nach VBG 125 §18 in jedem gewünschten Format. Jeder Fluchtplan ist individuell mit dem Standort des Betrachters abgestimmt.
Die Flucht- und Rettungswegpläne können passend zu einem vorhandenen AZ-Schildersystem in unterschiedlichen Rahmenausführungen eingebaut werden.
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